Jagdrecht
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24/2011 Wildfütterung in den Bundesländern
Welches Wild wann und wo gefüttert werden darf, ist in jedem Bundesland anders geregelt. Klicken Sie auf Ihr Bundesland, um die dort geltenden Gesetze zu sehen. Mehr zum Thema Fütterung finden Sie auch in der WILD UND HUND Ausgabe 24/2011.
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 | Foto: Jürgen Weber |
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Anmerkungen: 1. Nach § 23 Bundesjagdgesetz ist der Schutz des Wildes vor Futternot Teil des Jagdschutzes. Die Länder bestimmen die Einzelheiten, insbesondere Art, Inhalt und Umfang der durchzuführenden Maßnahmen. Verstöße hiergegen sind in der Regel Ordnungswidrigkeiten. 2. Die speziellen Regelungen über Ablenkungsfütterungen und Kirrungen sind nicht Gegenstand dieser Tabelle. 3. Abweichende, nur regional geltende Besonderheiten wurden nicht berücksichtigt. 4. Nach Landesrecht ist das Füttern mit proteinhaltigen Erzeugnissen sowie mit Fetten aus dem Gewebe warmblütiger Landtiere und mit Fischen verboten, desgleichen mit Mischfuttermitteln, die diese Einzelfuttermittel enthalten. Die Verwendung von Arzneimitteln ist in der Regel genehmigungspflichtig. 5. Rheinland-Pfalz: Aus dem Wort „grundsätzlich“ in § 25 LJG folgt, dass vom Verbot der Fütterung des Schalenwildes Ausnahmen zugelassen werden können. Insoweit findet nach § 55 Abs. 3 LJG die FütterungsVO von 2005 weiterhin Anwendung. Alle Angaben ohne Gewähr, Mark von Pückler, Stand Dezember 2011
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21/2011
Reiterin stürzte vom Pferd: Schussknall nicht haftungsbegründend Ein Schussknall begründet im Allgemeinen keine Haftung des Jägers. Anders kann es sein, wenn in unmittelbarer Nähe eines anderen geschossen wird, insbesondere wenn es überraschend geschieht ...
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19/2011
Roh und rücksichtslos: Nachsuche unterlassen Die Nachtjagd auf Schalenwild ist grundsätzlich verboten. Ausgenommen ist allein die Jagd auf Schwarzwild sowie – je nach Landesrecht – teilweise auch auf Rot- und Damwild. Ein zwingender Notabschuss auf krankgeschossenes oder schwerkrankes Wild ist stets erlaubt. Wer eine notwendige Nachsuche unterlässt, begeht einen groben Verstoß gegen jagd- und tierschutzrechtliche Bestimmungen ...
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17/2011
Nachträglich eingetretene Wildschäden: erneute Anmeldung erforderlich Ein Landwirt, der die Schäden bis zur Ernte auflaufen lässt und dann den Gesamtschaden anmeldet, kann allenfalls diejenigen Schäden ersetzt erhalten, die innerhalb des letzten Monats/der letzten Woche entstanden sind, sofern sich diese aus der Gesamtmenge sicher bestimmen lassen ...
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9/2011
Beseitigung von Zäunen und mehr Im Wald sind Zäune zum Schutz von Forstkulturen und Naturverjüngungen nur zulässig, soweit sie ordnungsgemäßer Forstwirtschaft entsprechen und solange sie zum Schutz gegen Wildschäden notwendig sind. Danach sind sie grundsätzlich zu beseitigen. Im freien Außenbereich sind Zäune im Wesentlichen nur erlaubt, wenn ...
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8/2011
Kein Wildschadenersatz Elektrozaun untersagt
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7/2011
Unzuverlässigkeit: Getilgte Strafen – verwertbar oder nicht? Grundsätzlich dürfen getilgte Verurteilungen und die ihnen zugrunde liegenden Taten nicht mehr verwertet werden. Das gilt auch beim Widerruf einer Waffenbesitzkarte und dem Entzug des Jagdscheins. Ausnahmen ...
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6/2011
Berechnung von Waldwildschäden Die Berechnung der Waldwildschäden ist äußerst umstritten und daher allein Sache für Spezialisten...
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4/2011
Widerruf der Waffenbesitzkarte (WBK) droht Jagdschein verlängern!
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3/2011
Klage gegen Windkraftanlage
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21/2010
Sicherheitsbestimmungen nicht beachtet
Jagdunfälle auf Drückjagden
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14/2010
Wildschäden
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02/2010 WILD UND HUND JUNGJÄGER
Waffenaufbewahrung
Wenn die Behörde vor der Tür steht
Das deutsche Waffenrecht bietet zahlreiche Fallgruben, in die man als Jungjäger schnell stürzen kann. Rechtsexperte MARK G. V. PÜCKLER fasst hier die aktuellen Vorschriften zur Waffenaufbewahrung zusammen...
(NEU: Ergänzungen in der Tabelle „Aufbewahrung: Welcher Schrank für welche Waffe und Munition?")
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„Der Jäger und sein Recht" 10/2010
Crash-Kurs Waffenrecht (Stand: Oktober 2010, Ausführungen ohne Haftung) Das Waffengesetz soll die Allgemeinheit vor den Gefahren durch den Umgang mit Waffen und Munition schützen. Entsprechend streng sind die Vorschriften konzipiert. Ein Verstoß gegen das Waffengesetz führt oft zur Unzuverlässigkeit mit der Folge, dass der Jäger seinen Jagdschein, seine Waffenbesitzkarte und sein Revier verliert und seine Waffen abgeben oder unbrauchbar machen lassen muss. Damit Sie alles richtig machen, finden Sie hier den Crash-Kurs Waffenrecht aus „Der Jäger und sein Recht"...
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9/2010
Biogasanlagen Wildschäden an Energiemais
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8/2010
Feldmäßiger Anbau von Gemüse
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19/2009
Jagdverbot missachtet Notwendiges Elterntier erlegt
Eine Verletzung der Schonzeit ist bei ganzjährig geschontem Wild (Artenschutz) und notwendigen Elterntieren (Tierschutz) eine Straftat, bei Wild mit Jagd- und Schonzeit eine Ordnungswidrigkeit. Der Verlust der Führung durch das Elterntier ist ein erheblicher Verstoß gegen die Waidgerechtigkeit, der zur Einziehung des Jagdscheins führen kann...
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15/2009
Keine grobe Fahrlässigkeit Wurde trotz sorgfältiger Beachtung der jagdlichen Sorgfaltspflichten ein notwendiges Elterntier erlegt, liegt in der Regel keine Fahrlässigkeit und damit auch keine Straftat vor...
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12/2009
Während der Fahrt
Waffe immer entladen
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11/2008
Neues Waffenrecht So sind Sie auf der sicheren Seite WILD UND HUND geht auf einige Punkte des neuen Waffenrechts noch etwas ausführlicher ein, denn das Führen und Transportieren der Waffe in der Öffentlichkeit ist voller Risiken und daher für jeden Jäger von ganz besonderer Bedeutung...
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Heft 16/2007
Unter dem Auge des Gesetzes PRAKTISCHE WILDBRETHYGIENE TEIL 1 Seit die Europäische Union neue Hygienerichtlinien erlassen hat, warten die Jäger auf eine Verordnung, die den Umgang mit Wildbret neu regelt. Veterinär Dr. Volker Döring beschreibt in zwei Teilen aus seiner Praxis als amtlicher Tierarzt und als Jäger, auf was die grüne Zunft bei der Gewinnung von Wildbret als Nahrungsmittel künftig achten muss. mehr...
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Heft 01/2009
Bei Pachtvertragsverhandlungen
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Heft 23/2008
Ohne Kugelfang
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Heft 19/2008
Rechte des Pächters
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Heft 10/2008
Unzuverlässigkeit
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Heft Nr. 06/2008
Pachtvertrag nichtig
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Heft Nr. 20/2007
Unfall auf Drückjagd
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Heft Nr. 19/2007
Behörde kann Abschuss erzwingen
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Heft Nr. 16/2007
Verspätet, vermischt und ungeklärt Anmeldung von Wildschäden Wildschaden ist immer eine ärgerliche Sache. Egal ob die Jagdgenossenschaft oder der Jagdpächter ihn übernehmen, der Grundeigentümer muss einige Spielregeln beachten, damit er nicht auf seinem Schaden sitzen bleibt.
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Heft Nr. 15/2007
Drilling aus dem Auto gestohlen Waffenaufbewahrung Auch wenn ein Jäger das Auto nur kurz verlässt, beispielsweise um Wildschäden zu begutachten, sollte er das Fahrzeug, in dem eine Waffe liegt, nie aus den Augen lassen. Bei einem Diebstahl von Waffe oder Munition droht ihm sonst der Jagdscheinentzug. » mehr...
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Heft Nr. 14/2007
Open-Air-Festival im Revier Rechtswidrige Störung der Jagdausübung Ein Open-Air-Festival ist keine Sache, der man sich einfach ergeben muss. Wenn Zigtausende ins Revier strömen und die Jagdausübung empfindlich stören, kann der Jagdpächter sich wehren. » mehr...
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Heft Nr. 09/2007
Abfangen mit der kalten Waffe Bei Wildunfall Tierschutz beachten Das Abfangen oder Abnicken mit der kalten Waffe ist nur etwas für Könner. Der Einsatz des Messers zählt aber, fachgerecht ausgeführt, zur waidgerechten Jagdausübung. » mehr...
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Heft Nr. 03/2007
Pächter aufgepasst! (2) Nicht alles unterschreiben Für alle, die einen Pachtvertrag abschließen oder verlängern wollen, hat Wild und Hund einige Tipps zusammengestellt. Im ersten Teil schilderte Jagdrechtsexperte Mark v. Pückler, wie man sich vertraglich vor Änderungen in der Revierstruktur schützt, Pachtpreise festlegt sowie die Wildschadensersatzpflicht begrenzt. Mit letzterem setzt sich auch der folgende zweite Teil auseinander. Darüber hinaus wird geklärt, worauf man bei Pachtminderung oder der Pflicht zur Unfallwildentsorgung achten sollte. » mehr...
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Heft Nr. 02/2007
Pächter aufgepasst! (1) Nicht alles unterschreiben Nach dem Jahreswechsel stellt sich wieder vielen Jägern die Frage, ob sie ihren Pachtvertrag verlängern oder gar einen neuen abschließen sollen. In beiden Fällen gilt: Nicht alles unterschreiben! Wild und Hund hat daher Jagdpächtern in den vergangenen Jahren zahlreiche Hinweise gegeben, wie man sich vor Schaden bewahren kann. Auf vielfachen Wunsch fasst Mark v. Pückler wertvolle Tipps zusammen. » mehr...
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23/2006
Wildunfall bei Drückjagd
Bei Gesellschaftsjagden in unmittelbarer Straßennähe müssen die Verkehrsteilnehmer vor flüchtendem Wild und Jagdhunden gewarnt und geschützt werden. Die Straßenverkehrsbehörde ist einzuschalten...
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19/2006
Bei Wiesenschäden
Bei größeren Wiesenschäden kann der Einsatz eines „Wiesenhobels" die Kosten etwa um die Hälfte senken. Der Geschädigte kann daher nur diejenigen Kosten verlangen, die beim Einsatz eines „Wiesenhobels" entstehen würden, sofern ein solcher zur Verfügung steht...
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17/2006
Unzuverlässigkeit auch bei Steuerdelikt
Waffenbezug nicht nötig Jede Verurteilung wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat zu einer Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen begründet in der Regel die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit. Aber es gibt auch Ausnahmen...
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15/2006
Verlust von Jagdschein und Waffenbesitzkarte
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Heft 10/2006
Zufahrt durch fremdes Revier erlaubt Auf Wald- und Feldwegen » mehr
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Heft 09/2006
Zähne zeigen
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Heft 06/2006
Überjagende Stöberhunde Störung fremden Jagdausübungsrechts » mehr
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Heft 02/2006
Mängel rechtzeitig anzeigen! RECHTE DES REISENDEN „Wenn einer eine Reise tut, dann kann er was erzählen.“ Meistens sind das unvergessliche Eindrücke, egal, ob es sich um eine Reise zu den Salzburger Festspielen oder um eine Jagdreise in ferne Länder handelt. Aber es gibt auch schwere Enttäuschungen, auf die der Reisende in der Regel keinen Einfluss hatte. Hier hilft ihm das Reiserecht. » mehr
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Heft 23/2005
Unbeaufsichtigte Hunde Unterlassungsklage gegen Hundehalter » mehr
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Heft 21/2005
Sau durchschossen – Hund getötet Ein Schuss, zwei Treffer » mehr
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Heft 19/2005
Unzulässiger Pferdeunterstand Schutz der freien Landschaft » mehr
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Heft 16/2005
Unentgeltlich heißt umsonst Jagdpachtkündigung wegen eines unerlaubten Begehungsscheins In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass Jagdpächter unentgeltliche Begehungsscheine ausgeben, sich hierfür allerdings „unter der Hand“ vom Begehungsscheininhaber einen Geldbetrag zahlen lassen – mit weitreichenden Folgen, wie dieser Fall zeigt. » mehr
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Heft 14/2005
Schäfer zu Strafe und Schadensersatz verurteilt Unbefugtes Abweiden fremder Grundstücke » mehr
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Heft 13/2005
Keine Unzuverlässigkeit bei Bagatellverstößen Rechtsfolgen von Ordnungswidrigkeiten » mehr
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Heft 12/2005
Sofortvollzug rechtens
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Heft 10/2005
Waffenbesitzkarte widerrufen Alte Verurteilung – neue Unzuverlässigkeit (2) » mehr
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Heft 09/2005
Acht Kitze ausgemäht Zwei Landwirte verurteilt » mehr
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Heft 05/2005
Kein Rotwild im Hochwildrevier Pachtpreisminderung (7) » mehr
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Heft 03/2005
Nicht versicherter Jagdgast Vom Schwarzwild geschlagen*, beim Schüsseltreiben verletzt » mehr
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Heft 01/2005
Wenn Gemüse zum Feldgewächs wird
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Schwerpunkte des neuen Waffengesetzes: Das „Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechts“ wird am 1. April 2003 in Kraft treten. Um Klarheit zu schaffen, werden der neue Gesetzestext und die dazu gehörige amtliche Begründung der Bundesregierung (Drucksache 596/01) auszugsweise im Originaltext widergegeben und von Mark G. v. Pückler, Spezialist für Jagd- und Waffenrecht, erläutert. » mehr
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Eine reizende Entscheidung: Vor dem Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen wurde am 14. Mai 2003 eine Entscheidung getroffen, die der gesamten Diskussion um die E-Reizgeräte ein schnelles Ende bereiten könnte. Die Richter waren der Meinung, dass der „Strom“ am Hund in jedem Fall gegen das Bundestierschutzgesetz verstößt. » mehr
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