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Wolfsschütze: Jagdschein und Waffen weg

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Das Koblenzer Landgericht stellte das Berufungsverfahren gegen den 73-jährigen Jäger aus dem Raum Köln heute gegen Auflagen ein.

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Foto: Redaktion
Der Mann soll im April 2012 den Wolf erschossen haben. Der Anwalt des Jägers beantragte die Einstellung. Seine Begründung war unter anderem das Alter des Beklagten. Das Gericht gab dem statt. Allerdings nur mit Auflagen: Er muss sowohl Jagdschein als auch Waffen zurückgeben und 3500 Euro zahlen. In erster Instanz war er vom Amtsgericht Montabaur zu einer Geldstrafe in dieser Höhe verurteilt worden. Verteidigung und Staatsanwaltschaft hatten danach Berufung eingelegt.
 
Das Amtsgericht hatte ihn nur wegen eines Vergehens gegen das Tierschutzgesetz verurteilt. Der Mann hätte demnach nicht schießen dürfen, weil er den Grauhund nach Ansicht des Gerichtes nicht eindeutig als wildernd erkannt haben konnte. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Wolf oder einen Hund gehandelt hat.
Bei dem Wolf handelte es sich vermutlich um den ersten Wolf auf dem Gebiet des heutigen Rheinland-Pfalz seit rund 120 Jahren.
red.


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