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Jagd auf Wolf „Kurti“ vorerst beendet

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Nach dreitägiger Verfolgung des Wolfes MT6, auch „Kurti“ genannt, wird es eine intensive Auswertung des Verhaltens dieses als „verhaltensauffällig“ eingestuften Wolfes geben.

SPD-Bundestagsabgeordnete Kirsten Lühmann
Die SPD-Bundestagsabgeordnete Kirsten Lühmann plädierte für die schnelle Entnahme von Problemwölfen. (Foto: Markus Hölzel)
Dies kündigte der niedersächsische Umweltminister Stefan Wenzel (Grüne) am 7. März an. In einer zunächst dreitägigen Aktion hatte der schwedische Vergrämungsexperte Jens Karlsson vom Swedish Wildlife Dammage Centre in Grimsö Ortungen, Sichtungen und Beobachtungen des Wolfes durchgeführt. Unterstützt worden war er dabei von einigen Mitarbeitern aus dem niedersächsischen Wolfsbüro und weiteren Wolfsexperten.
Im Zusammenhang mit den Vergrämungsmaßnahmen kam es zu acht Begegnungen mit „Kurti“. Dabei wurde nicht geschossen, denn nach den Schilderungen des schwedischen Experten sei der Wolf in Begleitung eines zweiten Tieres angetroffen worden und habe sich deutlich scheuer verhalten, als in den vergangenen Wochen berichtet. Selbst bei größeren Abständen habe der Wolf ein ausgeprägtes Fluchtverhalten gezeigt.
In den vergangenen Wochen war er durch eine teilweise als bedrohlich empfundene Distanzlosigkeit zu Menschen aufgefallen, hatte sich auch durch das Bewerfen mit Gegenständen und Schreien nicht vertreiben lassen und war schließlich noch durch eine Beißerei mit einem Hund aufgefallen, während sich dessen Führerin in unmittelbarer Nähe befand.
Sobald das Umweltministerium mitgeteilt hatte, dass es sogar zu einer „letalen Entnahme“ des Wolfes kommen könne, hatte sich eine Initiative zur Sammlung von Unterschriften dagegen formiert. 6 000 Unterschriften konnten so zusammengebracht werden, allerdings nur rund ein Fünftel davon aus Niedersachsen.
Nun wird die dreitägige Aktion gemeinsam mit den Fachleuten im neuen Dokumentations- und Beratungszentrum des Bundes und im niedersächsischen Arbeitskreis Wolf ausgewertet. Der Wolf wird laut Wenzel weiterhin intensiv beobachtet. Bei Bedarf sei eine Wiederholung der Aktion, unter Umständen auch mit härteren Vergrämungsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit dem schwedischen Experten nicht ausgeschlossen. Über die Kosten der Aktion konnte das Umweltministerium auf Anfrage von WILD UND HUND keine Angaben machen. Laut eines Sprechers habe man noch keinen abschließenden Überblick und auch eine Kalkulation der Kosten liege nicht vor.
Erst am Wochenende hatten sich zwei Bundestagsabgeordnete aus der Wolfsregion auf der Jahresversammlung der Kreisjägerschaft Celle zu der Problematik geäußert. „Den Problemwolf zu erlegen, ist rechtlich zulässig und sollte auch erfolgen“, hatte die SPD-Abgeordnete Kirsten Lühmann gesagt. „Der Wolf hat sich vom Menschen fernzuhalten, nicht umgekehrt“, war das Statement vom CDU-Abgeordneten Henning Otte.
mh

 

 


Pächter wurden informiert

Bei der Jagd auf den Wolf „Kurti“ beziehungsweise MT6, die am Montag vorerst beendet wurde, hätten durchaus Schusswaffen zum Einsatz kommen können – auch in privaten Jagdrevieren. Auf Anfrage von WILD UND HUND erläuterte das niedersächsische Umweltministerium die rechtliche Situation und tatsächliche Vorgehensweise.

So war es durchaus möglich, dass sich die Beauftragten des Umweltministeriums mit Schusswaffen in verpachteten Jagdbezirken oder privaten Eigenjagden mit bewegten.
Das Ministerium beschreibt das Vorgehen so: „In privaten Jagdrevieren ist generell der Schusswaffengebrauch durch Personen, die keine polizeilichen Aufgaben haben, auch wenn es sich nicht um Jagdausübung auf jagdbare Tiere handelt, nur mit Genehmigung der Eigentümer bzw. Pächter möglich; diese Genehmigung wurde im Vorfeld der Aktion für einige Reviere eingeholt, in denen das Auftauchen des Wolfes für sehr wahrscheinlich gehalten wurde.“
Die möglicherweise betroffenen Pächter wurden demnach informiert. Nach Auskunft des Ministeriums gibt es keine Verpflichtung zur Mitwirkung für Eigenjagdbesitzer oder Jagdpächter, auch nicht zur Gestattung des Waffeneinsatzes in ihren Revieren. „Es handelt sich also um eine freiwillige Kooperation“, schreibt das Ministerium. Allerdings seien Managementmaßnahmen, zumal wenn diese zur Abwehr möglicher Gefahren durchgeführt werden, durch die Jagdausübungsberechtigten zu dulden. Dazu gehöre auch die Verfolgung, Peilung und Vergrämung eines Wolfes wie im vorliegenden Fall.
mh

 

 

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