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Hauk ändert Jagdgesetz gemäß Koalitionsvertrag

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Das Kabinett in Baden-Württemberg hat am 12. Juli einen Entwurf für eine Änderung des Jagd-und Wildtiermanagementgesetzes genehmigt.

Die Korrekturen, die der Minister für Ländlichen Raum, Peter Hauk, CDU, an dem gerade mal 15 Monate alten Gesetz durchführen will, wurden bereits im Koalitionsvertrag so festgelegt.
Zum einen soll die geforderte Fläche, auf der eine Fütterungskonzeption für Rehwild umgesetzt wird, von 2 500 auf 1 500 Hektar gesenkt werden (§33 (2)). Zum anderen sieht der Entwurf vor, die Schwarzwildjagd im März bei geschlossener und durchbrochener Schneedecke doch im gesamten Wald und Offenland zuzulassen statt sie auf das Feld und einen 200 Meter breiten Waldrandstreifen zu begrenzen (§41 (2)). Der geänderte Gesetzentwurf soll laut Landesjagdverband bereits zum 1. Januar 2017 in Kraft treten. Hauk kündigte an, die Evaluation des Gesetzes fortzusetzen und es in weiteren Umsetzungsrunden an die Praxis anzupassen.
vk

 

 

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