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Jagdverpachtung wird umsatzsteuerpflichtig

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Jagdgenossenschaften sind als Körperschaften des öffentlichen Rechts von der Neuregelung des § 2b des Umsatzsteuergesetzes betroffen. Dadurch fällt bei der Verpachtung der gemeinschaftlichen Jagdbezirke in Zukunft Umsatzsteuer an.

Es besteht für Jagdgenossenschaften jedoch die Möglichkeit nach § 27 Abs. 22 Umsatzsteuergesetz eine fünfjährige Übergangsregelung zu beantragen. Gleichzeitig sollte im Pachtvertrag eingetragen werden, dass der Pächter die jeweilige aktuelle Umsatzsteuer entrichtet hat. Anne Mira Selzer, Geschäftsführerin der Bundesarbeitgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (BAGJE): „Wir sehen durch die neue Rechtslage eine Vielzahl von Fragen aufkommen und befassen uns nun intensiv mit dem Thema.“
red.

 

 

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