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Glyphosat soll weiter genehmigungsfähig bleiben

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Die europäische Lebensmittelbehörde EFSA hat am 12. November bekannt gegeben, dass sie den Wirkstoff Glyphosat, das in Unkrautvernichtugnsmitteln vorkommt, als nicht krebserregend einordnet.

Die EFSA hat zusammen mit den EU-Mitgliedstaaten eine Risikobewertung und ein Peer-Review zur Toxizität von Glyphosat vorgenommen. Die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) erklärte Anfang des Jahres, dass Glyphosat  genotoxisch und  „wahrscheinlich“ krebserregend für den Menschen sei. Die IARC hatte auch Kombinationsmittel mit Glyphosat untersucht. Das federführende Bundesinsitut für Risikobewertung (BfR) kam bei der Auswertung der vorliegenden Daten, die rein zum Wirkstoff Glyphosat erhoben wurden, zu dem Ergebnis, dass Glyphosat nicht gentoxisch ist.
Vermutlich ist der Hinweis auf DNA-schädigene Auswirkungen auf die anderen Wirkstoffe in den kombinierten Unkrautvernichtungsmitteln zurückzuführen. „Die Schlussfolgerung der EFSA wird in die Entscheidung der Europäische Kommission darüber einfließen, ob die Substanz auf der EU-Liste der genehmigten Wirkstoffe verbleibt. Dies ist eine Voraussetzung dafür, dass die Mitgliedstaaten die weitere Verwendung von Glyphosat in Pflanzenschutzmitteln in der EU zulassen können“.
uao

 

 

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