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Schalldämpfer werden genehmigt

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Bayerische Jäger, die bei der Unteren Jagdbehörde einen Antrag auf Genehmigung eines Schalldämpfers für ihre Jagdlangwaffe stellen, haben jetzt gute Chancen auf einen positiven Bescheid.

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Schalldämpfer auf Jagdlangwaffe: Ausnahmegenehmigungen sind möglich. (Foto: Angela Stutz)
Das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat in einem Schreiben vom 7. August die Höheren und Unteren Jagdbehörden im Freistaat gebeten, Anträge auf Schalldämpfer für Jagdlangwaffen zu genehmigen.
 
Laut Artikel 29 des Bayerischen Jagdgesetzes sind Schalldämpfer verboten, Ausnahmegenehmigungen aber möglich. Als Argument dafür führt die Behörde den Gesundheitsschutz ins Feld, der als Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit in Artikel 2 des Grundgesetzes verankert ist.
 
Auch das Innenministerium befürwortet die Genehmigungen in einem Schreiben an die Kreisverwaltungsbehörden, da es das persönliche Interesse des Gesundheitsschutzes im Fall von Jagdlangwaffen nicht im Konflikt mit Belangen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung sieht.
 
vk


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