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Greening darf nicht ausgehöhlt werden

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27.05.2014

Der großflächige Anbau von Zwischenfrüchten soll dem Artenschwund eigentlich entgegenwirken. Die für Deutschland beschlossenen Umsetzungsmaßnahmen des EU-Greenings können ihn aber sogar begünstigen.

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Dauergrünland wird durch das Direktzahlungen-Durchführungsgesetz besser geschützt. Bei den Regelungen zum Zwischenfruchtanbau sind aus Sicht der Jäger aber Nachbesserungen erforderlich. (Foto: Markus Hölzel)
Am 22. Mai verabschiedete der Bundestag das Direktzahlungen-Durchführungsgesetz, in dem die Auflagen zum Greening für Deutschland geregelt werden. Der Deutsche Jagdverband begrüßt die darin enthaltenen Regelungen zum Erhalt von Dauergrünland und zur Anbaudiversifizierung. So werden die Hürden für den Umbruch von Dauergrünland höher gelegt. Außerdem müssen Landwirte mit einer Fläche von mehr als 30 Hektar künftig drei verschiedene Kulturen anbauen, um die volle Förderung zu erhalten. „Damit wird die Anbauvielfalt auf der Ackerfläche gesteigert“, sagte DJV-Geschäftsführer Andreas Leppmann.
 
Als echte „Wildfalle“ können sich aber die Regelungen zu den Zwischenfrüchten erweisen. Die werden nämlich in den großen Agrarländern wie Niedersachsen oder Nordrhein-Westfalen ohnehin häufig schon angebaut, um die Bodenfruchtbarkeit zu erhöhen. Dem Landwirt ist aber weitgehend freigestellt, ob er sie nicht doch für die Biogasproduktion nutzt und vor allem, wann er sie erntet beziehungsweise umbricht. „Wenn ökologische Vorrangflächen zur Brut- und Setzzeit abgeerntet werden dürften, ist das eine ökologische Katastrophe“, so Leppmann. Der DJV fordert das Bundeslandwirtschaftsministerium dazu auf, seinen Spielraum voll auszuschöpfen und dieses Risiko über die geplanten Rechtsverordnungen auszuschließen.
 
Auch die Landesjägerschaft Niedersachsen, in deren Präsidium neben dem Präsidenten Helmut Dammann-Tamke drei weitere Landwirte sitzen, macht auf diese Gefahr aufmerksam: „Das ursprüngliche Ziel des Greenings wird mit dieser Regelung konterkariert“, sagte LJN-Vize Helmut Blauth. Die LJN sprach sich vor diesem Hintergrund für ganzjährig bodendeckende Kulturen mit einmaligem Erntetermin außerhalb der Brut- und Setzzeiten aus.
mh


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