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Verordnung zur Biberbekämpfung

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Seit 1. September dürfen in Niederösterreich Biber bejagt werden – mit gewissen Voraussetzungen. Wie der Österreichische Rundfunk (ORF) meldet, erlaubt die neue Verordnung bis Ende März die Nager einzufangen und zu erlegen.

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Biber (Symbolbild)Foto: Jürgen Weber

Sie bleiben aber weiterhin geschützt. Damit sollen vor allem Schäden an Hochwasserschutzbauten, Kläranlagen und Fischaufstiegshilfen verhindert werden, so Wolfgang Neudorfer, Geschäftsführer der Betriebsgesellschaft Marchfeldkanal. Um Biberdämme zu entfernen oder Biber zu bejagen, war vorher ein Einzelbescheid der Landesregierung erforderlich. Das wird jetzt deutlich einfacher. Von einer Jagd auf die Biber könne man aber dennoch nicht sprechen. Erst wenn alle präventiven Maßnahmen erfolgt seien, würde in die Population eingegriffen und die Biber entnommen werden, erklärt Neuhofer.   ln

 

 

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