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VDH warnt vor Urlaub mit Hund in Dänemark

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Der Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) warnt in einer Pressemitteilung vom 6. Juli Urlauber mit Hund, die eine Reise nach Dänemark planen. Hintergrund ist das strenge dänische Hundegesetz. Demnach dürfen Hunde, die einer gefährlichen Rasse angehören, dort weder gezüchtet, noch gehalten und auch nicht eingeführt werden.

Hundehalter, auch Touristen, deren Vierläufer einer dieser verbotenen Rassen angehören, müssen mit einer polizeilichen Beschlagnahmung und gegebenenfalls auch Tötung ihrer Tiere rechnen. Ähnliches kann jedoch auch Urlaubern mit anderen Hunden, beispielsweise Jagdhunden, blühen, die auf dänischem Boden in einen Beißvorfall verwickelt sind. Denn seit 1. Juli 2014 entscheiden nicht mehr die Polizeibeamten, sondern „dog experts“ (Hundesachverständige) darüber, ob der betreffende Vierläufer getötet wird. „Leider ist in der Gesetzgebung auch nach zwei Jahren immer noch nicht festgelegt, welche Ausbildung diese Personen überhaupt haben müssen. Immerhin entscheiden sie über Leben oder Tod eines Lebewesens“, kritisiert Udo Kopernik, Pressesprecher des VDH, diese Bestimmung. Offiziellen Angaben des dänischen Landwirtschaftsministeriums zufolge wurden bisher über 600 Hunde auf Basis des dänischen Hundegesetzes getötet.
Das seit dem 1. Juli 2010 geltende Verbot in Dänemark bezieht sich auf 13 Hunderassen: American Bulldog, American Staffordshire Terrier, Boerboels, Dogo Argentinos, Fila Brasileiros, Kangals, Kaukasische Owtcharkas, Pitbull Terrier, Sarplaninacs, Südrussische Owtcharkas, Tornjaks, Tosa Inus und Zentralasiatische Owtcharkas.
Hundehalter, die ihren Urlaub mit ihrem Vierbeiner in Dänemark verbringen möchten, sollten sich zum Schutz ihrer Tiere vorab unbedingt umfangreich informieren.
red.

 

 

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