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Umweltministerium beschäftigt sich intensiv mit Saatkrähen

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Mit der zunehmenden Belastung durch Saatkrähenkolonien in Ortschaften befasste sich der niedersächsische Landtag am 3. Juni auf Antrag der FDP-Fraktion.

Saatkrähe Foto Shutterstock
Noch verboten: die Bejagung der Saatkrähe (Foto: Shutterstock)
Diese hatte den Antrag gestellt, den Schutzstatus der Saatkrähe zu hinterfragen und in Konfliktfällen die Unteren Naturschutzbehörden anzuweisen, die Krähen durch entsprechende Maßnahmen zu vertreiben. Derzeit gibt es mehr als 20 000 Saatkrähenbrutpaare in Niedersachsen, was cirka dem Stand von 1920 entspricht, mit steigender Tendenz seit 1980.
 
Die rot-grüne Mehrheit lehnte den Antrag ab. Umweltminister Stephan Wenzel (Grüne) hatte sich offenbar intensiv mit dem Thema befasst, erläuterte den besonderen Schutzstatus der Saatkrähe und stellte eine Broschüre vor, die sein Ministerium just an diesem Tag veröffentlicht hatte. Titel: „Handlungsempfehlungen zur Lösung von Konflikten mit brütenden Saatkrähen in Niedersachsen“.
 
Tenor der Broschüre: Der Lärmpegel einer Saatkrähenkolonie liegt unter dem Verkehrslärm. Ohnehin stehen Schutzstatus sowie zahlreiche Gesetze und Verordnungen einer Vergrämung entgegen. Außerdem habe es um 1870 viel mehr Saatkrähen gegeben als heute. An der Ansiedlung in Ortslagen sei der Mensch selbst schuld, weil er Saatkrähenkolonien im Freiland verhindere. Eine Vergrämung sei sehr aufwändig und schwierig und führe häufig zur Aufsplittung der Kolonien und weiteren Ansiedlung von Saatkrähen. Die Landwirtschaft könne dem Problem der Schäden durch Saatkrähen mit geeigneten Anbaumaßnahmen begegnen.
 
In der Broschüre heißt es unter anderem: „Eine Bejagung ist allgemein verboten, da die Art nicht dem Jagdrecht unterliegt. Abgesehen davon wäre eine Jagd in den innerörtlichen Bereichen als sogenannte ‚Befriedete Bezirke‘ ohnehin nicht möglich.“
 
mh

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