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Fütterungspraxis beschäftigt NRW-Landtag

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Umfangreiche Ausnahmegenehmigungen der Rentkammer Wittgenstein-Berleburg von der geltenden Fütterungsverordnung beschäftigen inzwischen den Landtag.

Dabei geht es um die großzügige Möglichkeit von Schwarzwild-Ablenkungsfütterungen und die Option, dem Rotwild Biertreber mit zehnprozentigem Kraftfutterzusatz anzubieten. In einer Kleinen Anfrage (Drucksache 16/8244) wollen die CDU-Abgeordneten Christina Schulze Föcking und Rainer Deppe wissen, inwieweit das Umweltministerium, dessen nachgeordnete Dienststellen und der zuständige grüne Ressortchef Johannes Remmel persönlich über die Ausnahmegenehmigungen informiert wurden. Sie fragen außerdem:
  • Inwieweit hat die Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung für die Ausnahmegenehmigungen eine fachliche Stellungnahme im Ministerium abgegeben?
  • Wie begründet die Landesregierung eine massive Ausnahmeregelung zur Fütterung bei gleichzeitiger Verschärfung der Fütterungsregelungen im Entwurf zum Ökologischen Jagdgesetz?
  • Bei wie vielen Ausnahmegenehmigungen zur Ablenkfütterung für Schwarzwild sind in Nordrhein-Westfalen in den letzten drei Jahren durch die Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung jeweils Bewertungen vorgenommen worden (aufgeschlüsselt nach Jahren und Revieren)?
chb

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