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LJV kritisiert grüne Klientelpolitik in Schleswig-Holstein

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Unsachlichkeit, Untergrabung des Eigentums und eine grüne Klientelpolitik kritisiert der Landesjagdverband Schleswig-Holstein in seiner Stellungnahme zu den Entwürfen eines neuen Landesnaturschutz- und eines neuen Landesjagdgesetzes.

Klaus-Hinnerk Baasch
Schleswig-Holsteins LJV-Präsident Klaus-Hinnerk Baasch sieht in seinem Bundesland eine grüne Klientelpolitik, die nun im Naturschutz- und im Jagdgesetz festgeklopft werden soll. (Foto: Markus Hölzel)
„Was ist das für eine Regierung, die uns Ziele wie Ressourcenschutz, nachhaltige Nutzung, und Biodiversität – zu denen wir stehen – vorgaukelt, um sie dann (…) wieder zu zerstören“, kritisiert LJV-Präsident Klaus-Hinnerk Baasch die rot-grüne Landesregierung.
 
In der Stellungnahme zu den Entwürfen der neuen Landesgesetze heißt es unter anderem: „Bereits zu Beginn des Gesetzeswerkes zeigt sich deutlich, dass Eigentum keinen Respekt mehr genießt und ein reines Kontrollgesetz unter dem Deckmantel der Ökologie die Führungsrolle in der Gesellschaft innehaben soll.“
 
Insbesondere mit der Ausweitung des freien Betretens der Landschaft geht der LJV hart ins Gericht. Die Landesregierung will jedermann gestatten, „ungenutzte“ Flächen zu betreten. Der LJV moniert, dass viele Menschen gar nicht beurteilen könnten, was denn ungenutzt sei. Ohnehin sei dies ein juristisch unbestimmter Begriff.
 
Dies ist nicht das einzige Beispiel, das belegt, wie unsicher die Verfasser des Gesetzesentwurfs in der Wahl ihrer Formulierungen gewesen sind. In den Ausführungen zum Regelungsgegenstand des Gesetzes schreibt der LJV: „Der geplante Wortlaut … lässt erkennen, dass sich die Verfasser mit den einzelnen Vorschriften selbst nicht im reinen sind.“
 
Merkwürdig findet der LJV auch, dass man von Seiten des grün geführten Agrarministeriums die Einschränkung der Jagdzeiten mit einer geringeren Störung der Wildtiere begründe, diese aber gleichzeitig durch ein großzügiges Betretungsrecht ad absurdum führe.
 
Kritisch sieht der LJV außerdem ein geplantes Vorkaufsrecht von Flächen für den Staat beziehungsweise diverse Naturschutzorganisationen, das im Gesetz verankert werden soll. Abgesehen von den negativen Beispielen aus der Vergangenheit, die eine gewisse Verantwortungslosigkeit der Naturschutzverbände für die ihnen überlassenen Flächen belegen würden, ist der Eindruck des LJV folgender: „Insgesamt drängt sich unweigerlich der Eindruck des fehlenden Respektes vor dem Eigentum als solchem sowie dem verantwortungsvollen Umgang der Eigentümer mit ihren Flächen aus den Formulierungen und Vorschlägen des Gesetzesvorhabens auf.“
 
Im neuen Landesjagdgesetz will die Landesregierung den Befriedungsanspruch – über das EGMR-Urteil hinaus – auch auf juristische Personen ausdehnen. Dies lehnt der LJV ab und begründet es ausführlich.
 
LJV-Präsident Baasch ist klar in seinem Urteil: „Es geht also nicht um den Schutz der Natur, sondern um ökologisch geprägte Klientelpolitik.“
 
Die Stellungnahme des LJV zu den beiden geplanten Gesetzesnovellierungen finden sie hier…
 
mh

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