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Todesschütze auf Bewährung verurteilt

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Ein Jäger aus dem Landkreis Wunsiedel, der im September 2012 einen Mann erschossen hatte, ist im Prozess vor dem Amtsgericht Wunsiedel am 19. Februar zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden.

Das meldete der Bayerische Rundfunk. Das Urteil lautet auf fahrlässige Tötung. Der 54-jährige Schütze gab an, gegen fünf in der Früh etwas wahrgenommen zu haben, was er für ein Wildschwein hielt. Da ihm die Bewegungen aber komisch vorgekommen seien, habe er die Waffe gesenkt. Als er sie sichern wollte, habe sich ein Schuss gelöst. Der 26-jährige Mann im Schussfeld, der laut Medienbericht unter Drogen stand, wurde in die Brust getroffen und verblutete. Die Staatsanwaltschaft schenkte der Aussage des Jägers wenig Glauben, berücksichtigte aber, dass er so früh in dem abgelegenen Waldstück abseits der Wege nicht mit einem Menschen habe rechnen müssen. Er habe allerdings auf etwas geschossen, ohne sauber anzusprechen. Neben der Bewährungsstrafe muss der Täter laut BR eine Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro an eine Hofer Drogen-Suchtberatungsstelle zahlen.
 
vk

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