ANZEIGE

DSB trennt sich vom VuS

1518

Der Deutsche Schützenbund (DSB) hat beschlossen, die Kooperation mit dem Verband unabhängiger Sachverständiger (VuS) zu beenden.

Hintergrund ist, dass §12 der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) ab dem 1. Januar 2015 vorsieht, für die behördliche Regelüberprüfung nur noch öffentlich bestellte und vereidigte Schießstandsachverständige zuzulassen. Ausschließlich der VuS hält an dem Inkrafttreten fest. Alle anderen Verbände und Organisationen, die sich Anfang Oktober 2014 zur konstituierenden Sitzung der Arbeitsgemeinschaft Schießstandrichtlinien unter Leitung des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) zusammengefunden haben, darunter DJV und DSB, empfehlen eine Überarbeitung des §12 AWaffV.
Bisher wird ein Großteil der Schießstände von qualifizierten anerkannten Schießstandsachverständigen überprüft. Hiervon gibt es etwa 400 in Deutschland. Öffentlich bestellt und vereidigt sind rund 15 Personen (zusätzlich etwa 30 Personen öffentlich bestellt und beeidigt in Bayern). Sollte die Regelung des §12 AWaffV zum 1. Januar 2015 in Kraft treten, stünden nur sehr wenige Personen für die Regelüberprüfung der Schießstände zur Verfügung.
Der DJV spricht sich dafür aus, das bisher gut funktionierende bestehende System der anerkannten Schießstandsachverständigen auch nach dem 1. Januar 2015 beizubehalten.
DJV/red.

ANZEIGE

ANZEIGE
Aboangebot