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Ländlicher Raum lehnt Jagdzeitenverordnung ab

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28.08.2014

Die Landesjägerschaft Niedersachsen und weitere Verbände des ländlichen Raumes – Zentralverband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden, Landvolk, Waldbesitzerverband und Verband der Grundeigentümer – lehnen den vom grünen Agrarminister Christian Meyer am 18. Juli in die Anhörung der Verbände gegebenen Entwurf einer neuen Verordnung zur Änderung der Jagdzeiten ab. Dies teilten sie am 26. August gemeinsam mit.

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Insbesondere kritisieren sie die geplante Einschränkung der Jagdzeiten auf Schalenwild, Gänse und Enten und die gänzliche Aufhebung der Jagdzeit für einige Wildarten. Zum einen sehen die Verbände die Jagd als garantiertes Eigentums- und Nutzungsrecht eingeschränkt. Zum anderen sehen sie die Notwendigkeit der Bejagung vor dem Hintergrund von Wildschadenssituation und Seuchenprävention.
 
„Eine Verkürzung von Jagdzeiten für uns ist in keiner Weise akzeptabel“, erklären die Repräsentanten von 500 000 betroffenen Mitgliedern. Konkret fordern sie, die Schalenwildbejagung im Januar nicht zu verkürzen, die Bejagung von Enten und Gänsen umfassend – auch in Vogelschutzgebieten – zu gewährleisten, die jagdliche Nutzung von Wild in einem auskömmlichen Erhaltungszustand auch nutzen zu dürfen und das Jagdrecht als Recht der nachhaltigen Nutzung im Sinne der Eigentumsgarantie umfassend zu schützen, wie es das Grundgesetz vorsehe.
 
Zum Verordnungsentwurf haben die Verbände jeweils eine eigene detaillierte Stellungnahme abgegeben.
mh

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