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Neues Jagdgesetz im Saarland

1959

Seit dem 1. April gilt im Saarland das neue Jagdgesetz. Es wurde Ende März vom saarländischen Landtag verabschiedet.

CDU und SPD sprachen sich für das neue Gesetz aus, Grüne und Piraten waren strikt dagegen. Die Linke verweigerte ihre Stimme, betonte jedoch, dass sie nicht die Meinung der Grünen teile.
 
Nach vielen Diskussionen und Gesprächsrunden ist nun klar, worauf sich die Jäger im Saarland zukünftig einstellen müssen: Wildernde Hunde dürfen nur noch mit Ausnahmeregelungen geschossen werden, das Verbot von bleihaltiger Munition wurde auf das Jahr 2016 verschoben, die Hundeausbildung darf nicht mehr an vorübergehend flugunfähig gemachten Enten erfolgen und unter anderem wurden für Iltisse, Füchse sowie einige Enten veränderte Jagdzeiten festgelegt.
red.

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