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Wildkameras: Zulässigkeit geklärt

1983

Die Vereinigung der Jäger des Saarlandes (VJS) äußert sich zu den Diskussionen über das Aufstellen von Wildtierkameras in saarländischen Wäldern und weist darauf hin, dass der Einsatz von Wildkameras zur Kirrüberwachung datenschutzrechtlich zulässig ist.

Der ständige Ausschuss der VJS für Datenschutz habe sich bereits 2012 mit Fragen des Einsatzes von Wildkameras beschäftigt und dazu ein datenschutzrechtliches Gutachten vorgestellt. „Der Einsatz von Kameras zur Wilderfassung ist im unmittelbaren Bereich jagdwirtschaftlicher Einrichtungen, insbesondere auch von abseits der Wege gelegenen Kirrungen, die nach den Rechtsvorschriften des Landeswaldgesetzes von Waldbesuchern nicht betreten werden dürfen, datenschutzrechtlich zulässig“, fasst der Datenschutzbeauftragte der VJS und Jurist Michael Helling zusammen.
Wie der Landesjägermeister Dr. Daniel Hoffmann mitteilte, sollen nun in Kürze Gespräche mit der Landesdatenschutzbeauftragten folgen, in denen die Rechtslage beim Einsatz von Wildkameras noch einmal gemeinsam erörtert und konkrete Empfehlungen für den Spielraum bei deren Einsatz im Wald ausgearbeitet werden.
PM/fh

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